Gericht: Einschränkung von Festival-Token-Rücktausch zulässig
dts-nachrichtenagentur.de, 10.04.2025, 12:57
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token rechtens sein kann.
Eine Erstattung nach der Veranstaltung oder eine Verwendung im Folgejahr waren ausgeschlossen. Zudem war der Rücktausch auf maximal 50 Euro begrenzt. Das Gericht sah in diesen Beschränkungen jedoch keine unangemessene Benachteiligung der Festivalbesucher. Die Besonderheiten von Token bei Musikveranstaltungen rechtfertigten die Einschränkungen. Jedes Festival stelle eine eigene Einheit dar, und eine nachträgliche Rückgabe erhöhe die Fälschungsgefahr. Auch die Begrenzung auf 50 Euro sei angesichts des durchschnittlichen Verbrauchs der Besucher angemessen, so der Richter.