GdP begrüßt BGH-Urteil zu Randalierern im Fußballstadion

poppress.de, 22.09.2016, 17:11

Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Oliver Malchow, hat das am Donnerstag veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schadensersatzpflicht eines Zuschauers gegenüber dem Verein für das Zünden von Feuerwerkskörpern im Fuß.